Hat ein geschiedener Ehemann mit seiner geschiedenen Ehefrau lebenslangen Unterhalt vereinbart,geht diese Verpflichtung grundsätzlich auf die Erben über,weil es sich hierbei um eine Nachlaßverbindlichkeit handelt.(OLG Koblenz Az 11 UF 782/08)
Hat ein geschiedener Ehemann mit seiner geschiedenen Ehefrau lebenslangen Unterhalt vereinbart,geht diese Verpflichtung grundsätzlich auf die Erben über,weil es sich hierbei um eine Nachlaßverbindlichkeit handelt.(OLG Koblenz Az 11 UF 782/08)