Unterhaltsansprüche-vererblich

Hat ein geschiedener Ehemann mit seiner geschiedenen Ehefrau lebenslangen Unterhalt vereinbart,geht diese Verpflichtung grundsätzlich auf die Erben über,weil es sich hierbei  um eine Nachlaßverbindlichkeit handelt.(OLG Koblenz Az 11 UF 782/08)

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