Eine Seniorin erhielt ein Schreiben tituliert als "Gewinn-Benachrichtigung", wonach sie an einer Kaffeefahrt mitmachen muss, um einen Gewinn in Höhe von 1.500 € ausgezahlt zu bekommen.
Das AG Berlin-Charlottenburg verpflichtete das Unternehmen, der Seniorin die versprochene Gewinnsumme tatsächlich auszubezahlen, das Schreiben konnte nach der Auffassung des Gerichts nur als Gewinnversprechen gedeutet werden. Das AG Berlin-Charlottenburg verpflichtete das Unternehmen, der Seniorin die versprochene Gewinnsumme tatsächlich auszubezahlen, das Schreiben konnte nach Auffassung des Gerichts nur als Gewinnversprechen gedeutet werden.
Das Urteil des AG Charlottenburg vom 27.01.09 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.