Prozessfähigkeit des Betreuten

Es entspricht allgemeiner Rechtsanschauung, dass auch ein Beteiligter, dessen Prozessfähigkeit verneint worden ist, wirksam Rechtmittel einlegen kann mit dem Ziel, eine andere Beurteilung seiner Prozessfähigkeit zu erreichen.

(BGH, Urt. v. 22.12.82-V ZR 89/80; BGHZ 86, 184)

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