Manchmal scheint es unglaublich, mit welcher Begründung mancher Bürger gegen seine Mitbürger klagt. Besitzer eines Wohn- und Geschäftshauses hatten tatsächlich gegen Störungen geklagt, die ihren Ursprung in einem in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Pflegeheim haben sollten. Zwar hatte sich das Pflegeheim zuerst in der Nachbarschaft befunden. Die Besitzer des Wohn- und Geschäftshauses forderten jedoch nunmehr unzählige Auflagen, wie zum Beispiel dass Lieferwagen nicht mehr direkt an Einrichtung heranfahren dürfen.
Man fühlte sich zudem durch die Blicke der Bewohner des Heimes auf Haus und Garten in seiner Privatsphäre beeinträchtigt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah dies jedoch anders und wies die vermeintlichen Ansprüche zurück. In seiner Entscheidung führte das Oberlandesgericht Karlsruhe aus, dass pflegebedürftige Menschen ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme und Toleranz erwarten dürften.
Tanja Stier
Rechtsanwältin