Mutterliebe – Grund für mangelnde Betreuungsfähigkeit?

Eine ganz seltsame Entscheidung des Landgerichts Köln vom 14.02.2017 liegt dem Unterzeichner vor. In dieser Entscheidung wird die Mutter eines behinderten Kindes als nichtgeeignet angesehen – so wörtliches Zitat: „Gerade wegen ihrer tiefen und innigen Gefühle für ihren Sohn und den daraus
resultierenden eigenen Befindlichkeiten“, wäre sie nicht in der Lage objektiv und mit der gebührenden Distanz zum Wohle ihres Sohnes zu handeln.

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