Müssen die Angehörigen des Betroffenen vor der Betreuerbestellung vom Gericht angehört werden?

Nicht unbedingt. In der Praxis ist es zwar teilweise so, dass die Angehörigen bei der Anhörung des Betroffenen dabei sein dürfen, was für die Betroffenen in der Regel auch eine große Unterstützung bedeutet. Allerdings kommt es hier entscheidend auf den einzelnen Richter an. Die Angehörigen haben grundsätzlich kein eigenes Recht auf Anwesenheit bei der persönlichen Anhörung. Eine unserer Ansicht nach erhebliche Schwachstelle des Betreuungsrechts.
Etwas anderes gilt nur, wenn sie den Antrag auf Beteiligung am Verfahren gestellt haben und der Richter entscheidet, sie am Verfahren zu beteiligen, s. auch unter "Beteiligte am Betreuungsverfahren".

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