Eine 67- jährige Dame aus Duisburg musste aus gesundheitlichen Gründen in Altenheim umziehen. Sie musste ihre Wohnung aufgrund ihres Gesundheitszustandes schnell verlassen. Der Vermieter jedoch war nicht bereit, die Kündigungsfrist zu verkürzen.
Das Landgericht Duisburg gab jedoch der Seniorin recht und führte aus, dass eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag dann möglich sei, wenn wichtige Gründe vorhanden seien. Zudem müsse ein gleichwertiger Mieter vorhanden bzw. dürfe es nicht schwer sein, die Wohnung schnell weiterzuvermieten. Letzteres wurde in diesem Fall bejaht, da es sich um eine Sozialwohnung handelte und es eine entsprechend lange Warteliste für solche Wohnungen gäbe.
Tanja Stier Rechtsanwältin