Krankenhausaufenthalt führt zur Betreuung

Immer wieder hören wir von Fällen, dass ältere Patienten, die in ein Krankenhaus eingeliefert
wurden, auf Antrag des Krankenhauses, unter Betreuung gestellt wurden. Gerade ist uns ein
Fall vorgelegt worden, bei dem ein ältere Mann im Krankenhaus, aufgrund einer notwendigen
Aufnahme, kam. Er wurde dort behandelt. Er bekam Medikamente. Die Medikamente führten
-was öfter der Fall sein kann- zu einer Verwirrtheit. Zumindest war der Zustand so, dass das
Krankenhauspersonal der Ansicht war, dass er nicht mehr allein zu Hause zurechtkommt. Er
wurde gefragt, ob er eine entsprechende pflegerische Betreuung haben will. Er sagte zu. Das
Krankenhaus teilte dem Gericht mit, dass der Patient einen Betreuer will. Dieses Vorgehen ist
nicht selten und falsch, weil die älteren Menschen oft gar nicht wissen, was ein Betreuer ist.
Er hatte über ein Jahr einen Betreuer bekommen. Als man gerichtlich gegen die Betreuung
vorging, wurde festgestellt, dass die Verwirrtheit eine Folge des medikamentös verursachten
präoperativen Deliriums war. Nach Absetzten der Medikamente hatte sich der Zustand des
Patienten so verbessert, als er daheim war, dass er nicht mehr unter Betreuung gestellt werden
musste. Auch diese Situation muss, wenn man gegen Betreuung vorgehen will, kontrolliert
werden, weil Krankenhäuser öfter mal, wenn sie nicht entsprechenden Platz haben, auf diese
Art und Weise Patienten beabsichtigt in eine längere Betreuung führen.

 

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