Kontrolle der Betreuer

Immer wieder werden wir im Forschungsinstitut Betreuungsrecht gefragt:
Wer kontrolliert eigentlich während ihrer Tätigkeit die Betreuer.
Diese Kontrolle ist kaum gegeben. Es gibt eine Kontrolle im Bereich Wohnsitz Auflösung, im
Bereich Vermögensverfügung, bei wichtigen Entscheidungen im Gesundheitsbereich und so
weiter. Ansonsten gibt es kaum Kontrolle, weil die Gerichte völlig überlastet wären. Es fehlt
eine neutrale Organisation die stichprobenmäßig die Betreuer bei ihrer Tätigkeit kontrolliert.
Es gibt ja sowas ähnliches im Bereich der Altenheime, wie zum Beispiel die Heimaufsicht. Es
gibt aber keine dauernde Aufsicht über die Betreuer beziehungsweise auch eine etwas nähere
Kontrolle, wie diese ihre Tätigkeit ausüben. In letzter Zeit vermehren sich sogar die
Beschwerden von Nachbarn, die sich an unser Institut wenden und bitten, weil sie Angst
haben ihren Namen zu nennen, dass wir uns an den zuständigen Amtsrichter eines Betreuers
wenden, um auf eklatante Missstände aufmerksam zu machen. Werden Ihnen solche
Missstände bekannt dann können Sie diese ruhig an unser Institut melden.
Insbesondere wenn ihnen auffällt, dass der Betreute in ihrer Nachbarschaft und in seinem
Haus nicht ordentlich versorgt wird oder den Betreuer in den letzten Monaten nie gesehen hat,
dann könnte ein Fall der mangelhaften Betreuung durch den Betreuer vorliegen

 

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