Geschäftsunfähigkeit – Voraussetzung für Betreuung?

Zu den rechtlichen Voraussetzungen, damit eine Betreuung eingeleitet wird, ist es nicht
notwendig, dass die betreffende Person geschäftsunfähig ist.

Dies ergibt sich eindeutig aus der Bundestagdrucksache 11/4528 Seite 122.

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