Zu den rechtlichen Voraussetzungen, damit eine Betreuung eingeleitet wird, ist es nicht
notwendig, dass die betreffende Person geschäftsunfähig ist.
Dies ergibt sich eindeutig aus der Bundestagdrucksache 11/4528 Seite 122.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen, damit eine Betreuung eingeleitet wird, ist es nicht
notwendig, dass die betreffende Person geschäftsunfähig ist.
Dies ergibt sich eindeutig aus der Bundestagdrucksache 11/4528 Seite 122.