Für Senioren, die in Formen des Betreuten Wohnens oder Service- Wohnen leben, gilt das Mietrecht und gerade nicht heimrechtlichen Vorschriften.
Das Betreute Wohnen oder Service- Wohnen ist eine selbstbestimmte Wohnform. Aus diesem Grunde sind ältere Menschen, die in solchen Formen des Wohnens leben, keine Bewohner im heimrechtlichen Sinne. Wohnformen, in denen lediglich allgemeine Unterstützungslesitungen angeboten werden, wie beispielsweise die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste, fallen gerade nicht unter den Begriff der Pflegeeinrichtungen, für die das Heimgesetzt gilt. Dies wurde kürzlich im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Das WBVG trat am 01.10.2009 in Kraft. Für Verträge, die nach dem bisherigen Heimgesetz geschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.05.2010.