Erteilen von Kontakt- und Besuchsverboten durch Betreuer

Kontakt- und Besuchsverbote sind in vielen Fällen maßlose Kompetenzüberschreitungen
durch Betreuer, die mangels Kenntnis der Rechtslage sowohl von Angehörigen als auch durch
Ärzte und Pflegepersonal widerspruchslos akzeptiert werden. Erforderlich für die Zulässigkeit
von Kontaktverboten wären zum einen die Übertragung spezieller Aufgabenkreise und zum
anderen das Vorliegen erheblicher Gefahren für die Gesundheit des Patienten, die durch die
untersagten Kontakte hervorgerufen werden müssten.

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