Eigenbedarfskündigung bei Einzug von Pflegepersonal

Eine Eigenbedarfskündigung ist dann möglich, wenn man die Wohnung für sich selbst oder für engste Angehörige benötigt. Eine Eigenbedarfskündigung ist sogar dann möglich, wenn der Eigentümer Platz für Pflegepersonal braucht, die sich um einen im Haushalt lebenden Elternteil kümmern sollen.
Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden. Es bringe in Notfällen erhebliche Vorträge, wenn ein Pfleger in unmittelbarer Nähe des zu Betreuenden lebt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflegebedüftigkeit nachgewiesen ist.
Tanja Stier
Rechtsanwältin

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