Die Vorschriften für die Grabgestaltung

Bestattung_1.jpgAuf allen Friedhöfen gelten bestimmte Gestaltungsrichtlinien für Grabstellen und manchmal auch für die Art der Grabbepflanzung. In der Regel gibt es sogar Gestaltungsrichtlinien für einzelne Felder auf dem Friedhof, wodurch Gesteine oder Farben oder Form der Grabsteine vorgegeben werden, z.B. auf einen Feld dürfen nur liegende Steine verwendet werden. Es gibt aber zum Beispiel auch Grabfelder mit dem Zwang, Grabmale aufzustellen, und solche, auf denen man das Grab auch ungeschmückt und damit ebenfalls anonym lassen kann. Auch die Materialien der Grabmale können festgelegt und bestimmte Größen können vorgeschrieben werden. Es kann verboten sein, Grabstätten mit Zäunen oder Steinsetzungen einzufassen, oder es wird die Umpflanzung mit einer lebenden Hecke gefordert. Auch hinsichtlich der Grabbepflanzung können bestimmte Richtlinien gelten. Viele Friedhöfe haben beispielsweise ein Verbot von Plastikmaterialien auf den Gräbern ausgesprochen, oder sie haben ein allgemeines Verbot erlassen, Bäume, großwüchsige Sträucher und/oder Hecken anzupflanzen. Trotz dieser Richtlinien muss auf allen Friedhöfen mindestens ein Grabfeld vorhanden sein, auf dem keine einschränkenden Bestimmungen gelten. Nur auf einem dieser Grabfelder ohne Richtlinien darf man die Grabstätte nach eigenem Gutdünken ausschmücken. Dennoch muss natürlich auch hier die Würde des Friedhofes gewahrt bleiben, indem private Wünsche vor dem religiösen und ästhetischen Empfinden der Gesamtheit zurücktreten müssen.

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