Die Rente in Spanien

Rente_3.jpgIn der Regel erhält ein deutscher Staatsbürger, der nach Spanien auswandert und dort seinen Wohnsitz (Residencia) hinverlegt, weiterhin seine deutsche Rente auch in Spanien ungekürzt von seinem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger ausgezahlt. Dennoch muss bei einer Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien beachtet werden, dass die Rente laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland auch in Spanien versteuert werden muss. Das heißt, dass die deutsche Rente, nachdem sie bereits in Deutschland versteuert wurde, nochmals in Spanien versteuert werden muss. Die Freibeträge liegen in Spanien momentan bei ca. € 8.200.- pro Jahr bei Alleinstehenden und ca. € 14.000.- pro Jahr bei mindestens zwei zu versorgenden Familienangehörigen. Eine Ausnahme zu dieser Besteuerungspflicht gilt lediglich für die Beamtenpension. Diese ist nicht gemäß dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen der spanischen Steuer unterworfen.

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