Wenn ein älterer Mensch seine Mietwohnung für immer aufgeben möchte, weil er beispielsweise in ein Heim ziehen möchte, muss er bedenken, dass er die grundsätzlich die Kündigungsfristen einhalten muss. Wenn dies aber aus Zeitgründen nicht möglich ist, kann der Mieter mit seinem Vermieter auch einen Mietaufhebungsvertrag abschließen. Vorausgesetzt, der Vermieter lässt sich darauf ein. Lässt der Vermieter sich hierauf nicht ein, besteht die Möglichkeit, das Mietverhältnis auch gegen seinen Willen vorzeitig zu beenden. Voraussetzung ist, dass ein Härtefall vorliegt, der den Mieteranspruch auf vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages rechtfertigt. Nach der Rechtsprechung liegt solch ein Härtegrund unter anderem dann vor, wenn eine schwere Erkrankung des Mieters gegeben ist und er deswegen in ein Alters- oder Pflegeheim zieht. Zu beachten ist aber, dass der Mieter dem Vermieter einen Nachmieter anbietet. Dies ist die zweite Voraussetzung neben dem Härtegrund, dass das Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters vorzeitig beendet werden kann. Geht der Vermieter hierauf nicht ein, wird der Mieter von der Mietzahlungsverpflichtung frei.