Die Anrechnungszeiten

Erwerbstaetigkeit_1.jpgBei den Fragen, ob einem Rente zusteht, oder wie hoch die Rente ist, müssen verschiedene rentenrechtliche Zeiten, wie Beitragszeiten oder beitragsfreie Zeiten berücksichtigt werden. Zu diesen beitragsfreien Zeiten gehören die so genannten Anrechnungszeiten. Obwohl kein Beitrag geleistet wird, können auch diese Zeiten für die spätere Rente zählen. Die wichtigsten Anrechnungszeiten sind:
– Arbeitsunfähigkeit/Krankheit und Rehabilitation,
– Schwangerschaft und Mutterschutzfristen,
– Arbeitslosigkeit und
– Schulbesuch und Studium.
Wichtig ist aber, dass diese Zeiten nur dann angerechnet werden, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wurde. Die einzige Ausnahme hierzu ist die Unterbrechung einer nicht versicherungspflichtige Beschäftigung im Alter zwischen 17 und 25.

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