Betreuungsrecht – Schreibwut

Wir warnen aufgrund unserer Praxiserfahrung immer wieder davor Betreuungsverfahren
selbst durchzuführen insbesondere den Schwerpunkt auf eine Unmenge von Schreiben zu
setzen, die betroffene Angehörige oder sonst angeblich durch die Betreuungsentscheidung
betroffene Personen an das Gericht schicken.

Abgesehen davon, dass man davon ausgehen muss, dass die Richter aufgrund ihrer enormen
Arbeitsbelastung langatmige Schreiben gar nicht lesen können, droht bei einer derartigen
Schreibwut – im Übrigen – bei jeder Art von Gerichtsverfahren, dass Richter aufgrund der
Vermutung eines

„Querulantenwahns“

das Verfahren aussetzen und die Betreuung des „Schreibwütigen“ beim Betreuungsgericht
beantragen. In derartigen Fällen wird oft geprüft, ob eine krankhafte Persönlichkeitsstörung
vorliegt. Geprüft wird in dem Zusammenhang von dem Arzt oder von demjenigen der mit
einer derartigen Prüfung beauftragte Sachverständige, ob das Verhalten des
Beschwerdeführers dadurch geprägt ist, dass er eine wahnhafte Störung im Sinne einer
krankhaft-seelischen Störung hat. Es wird dann geprüft, ob der Inhalt der Schreiben überhaupt
etwas mit dem Fall zu tun hat. Aus diesem Grund warnen wir vor irgendwelchen
Beleidigungen oder Strafanzeigen in derartigen Verfahren, die nur die Atmosphäre vergiften.
In derartigen Gutachterverfahren wird dann geprüft, ob überhaupt noch für den
„Schreibwütigen“ die Möglichkeit bestand seinen Handlungsimpulsen Schreiben ans Gericht
zu verfassen zu widerstehen, insbesondere ob er mit seinen Handlungsantrieben sich noch
auseinandersetzen konnte.

Stellt der Sachverständige dann eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit des betroffenen
Beschwerdeführers, der sich gegen die Betreuung wendet, fest, dann droht eventuell ein
Betreuungsverfahren. Es kehrt sich also das Betreuungsverfahren um und der, der die
Betreuung verhindern will, hat plötzlich selbst ein Betreuungsverfahren auszuhalten.
Aus diesem Grund nochmals die Empfehlung:
Suchen Sie sich einen Experten, der mit derartigen Fällen Erfahrung hat und versuchen Sie
nicht, das Gericht mit sinnlosen langatmigen Schreiben zu belasten.

 

Themen
Alle Themen anzeigen