Betreuungsrecht – Flüchtlinge

Eine zusätzliche Belastung für die völlig überarbeiteten Betreuungsbehörden, Richter und
Betreuer ist auch die Tatsache, dass ein gewisser Teil der Flüchtlinge -egal ob sie mit
Aufenthaltsgenehmigung oder ohne nach Deutschland eingereist sind- unter Betreuung
gestellt werden müssen. Hier gibt es einen völlig neuen Bereich im Betreuungsrecht und das
ist sicherlich für Betreuer, die keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet haben, und wir gehen
davon aus, dass fast alle keine Erfahrung haben, mit einer Belastung konfrontiert werden, die
auch sicherlich nicht besonders bezahlt wird. Wir sind der Ansicht, dass der Staat hier ein
Sonderhonorar für die Betreuer ausmachen muss, weil man mit der schnellen Bearbeitung von
Betreuungsfällen in diesem Bereich nicht vorwärtskommt. Viele Betreuer werden schon
sprachlich Probleme haben, viele Betreuer werden schon Probleme auch mit der Mentalität
mancher Flüchtlinge haben, die den Sinn des Betreuungsrechts nicht verstehen. Auch hier
sieht man wieder, wie das Betreuungsgesetz am tatsächlichen Leben vorbeigeht. Warum wird
hier nicht eine spezielle Situation zu Gunsten der Berufsbetreuer geregelt? Wir haben von
verschiedensten Institutionen die Probleme mitgeteilt bekommen. Teilweise waren das
kirchliche Organisationen, teilweise nicht-christliche Organisationen.

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