Betreuung – Immer durch Eltern?

Wiederholt wird an die Kester-Haeusler-Stiftung-Forschungsinstitut Betreuungsrecht die
Frage von Eltern gestellt: Haben wir automatisch ein Recht als Betreuer unseres Kindes (über
18 Jahre) bestellt zu werden?
Hier muss man deutlich sagen: Eltern haben kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, zur
Betreuung ihrer erwachsenen Kinder bestellt zu werden, um dadurch für sie auch nach
Vollendung des 18. Lebensjahres alle rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Das elterliche
Sorgerecht besteht nur für minderjährige Kinder. Bei der Auswahl des Betreuers muss das
Gericht berücksichtigen, welcher Betreuer für das Kind am geeignetsten ist und nicht nach
Verwandtschaftsgrad entscheiden.

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