Betreuer – Banken

Bevor man selbst Betreuung beantragt – in der Hoffnung Hilfe zu bekommen – sollte man
genau wissen, dass ab dem Augenblick die Gefahr besteht, dass erhebliche Einschränkungen
für den Betreuten erfolgen über die er sich gar keine Gedanken macht.
Im Rechtsverkehr behandeln die Behörden, Banken oder Ärzte den unter Betreuung gestellten
nicht mehr als vollgeschäftsfähig. Es ist skandalös, dass daraus sogar in den
Gesetzesmaterialen zu dem neuen Betreuungsgesetz 2023 auf Seite 72 darauf hingewiesen
wird, als wäre das ein ganz normaler Tatbestand. Wenn dieser Tatbestand allerdings in der
Öffentlichkeit bekannt wäre, würde ein Großteil der Personen, die Selbstbetreuung
beantragen, sich vorher anwaltliche Hilfe suchen.

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