Erstmals wird in dem Betreuungsgesetz ein formales Registrierungsverfahren für die
Berufsbetreuer eingeführt (vergl. § 23 ff. BtOG).
Erstmals wird in dem Betreuungsgesetz ein formales Registrierungsverfahren für die
Berufsbetreuer eingeführt (vergl. § 23 ff. BtOG).