Immer wieder kommt an die Stiftung die Anfrage, ob ein Berufsbetreuer die Betreuung als Hauptberuf ausüben muss. Das Gericht hat 2001 hierzu schon entschieden, dass auch der Berufsbetreuer als Nebenberuf ausgeübt werden kann.
Immer wieder kommt an die Stiftung die Anfrage, ob ein Berufsbetreuer die Betreuung als Hauptberuf ausüben muss. Das Gericht hat 2001 hierzu schon entschieden, dass auch der Berufsbetreuer als Nebenberuf ausgeübt werden kann.