Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft gilt als beendet, wenn die unten genannten Hinweistatsachen auf die beiden Partner nicht mehr zutrifft. In erster Linie versteht man unter der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Aufgabe der gemeinsamen Zusammenlebens. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft kann allerdings auch durch eine Heirat der Partner beendet werden. Die bis dahin ungeregelte Beziehung wird dann in Form der rechtsgültigen Ehe fortgesetzt.