Häufig kann es beim Einsatz neuer Behandlungsmethoden, insbesondere bei der Verwendung neuer Medikamente zu Aufklärungsfehlern kommen.
Der Arzt hat den Patienten vor dem ersten Einsatz eines Medikaments, dessen Wirksamkeit in der konkreten Behandlungssituation zunächst erprobt werden soll, über dessen Risiken vollständig aufzuklären, damit der Patient entscheiden kann, ob er in die Erprobung überhaupt einwilligen oder ob er wegen der möglichen Nebenwirkungen darauf verzichten will.
Das Urteil des BGH vom 17.04.2007 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stifung@t-online.de angefordert werden.