Ärger aus der Kindheit führt zu Betreuungsmissbrauch

Immer wieder sind an das Forschungsinstitut der Kester – Haeusler – Stiftung gleiche Probleme angetragen worden.
Geschwister konnten sich über die Betreuung des Vaters oder der Mutter nicht einigen. Einer der Geschwister nahm den Elternteil völlig für sich in Anspruch. Er schielte nicht nur auf die Erbschaft, sondern wollte auch Rache für „Zurückgesetztheiten“ in seiner Kindheit. Fast jeder zweite Fall, den man etwas näher durchleuchtet, führt auf irgendwelche Kindheitsneurosen zurück. Der Bruder oder die Schwester, die vielleicht auch im Leben nicht so erfolgreich waren, versuchen dann das Amt des
Bevollmächtigten zu ergattern, um ihre Macht, die sie bis jetzt nirgendwo zeigen konnten, an dem Elternteil auszukosten, also insbesondere gegenüber den Geschwistern. Wenn dies im Rahmen eines Betreuungsfall festgestellt wird, muss dies im Einzelnen dem Gericht vorgetragen werden, damit eine etwaige Betreuung durch den Elternteil kapernden Sohn oder Tochter unterbunden wird. Hier ist sehr genaue Vorarbeit notwendig.

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