Die Adoption von Erwachsenen Kindern ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings unterliegt sie dem Vorbehalt der sittlichen Rechtfertigung. Sittlich gerechtfertigt ist eine Adoption, wenn zwischen dem Annehemenden und dem Anzunehmenden bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Das Eltern-Kind Verhältnis wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten.
Das Hauptmotiv für die Adoption muss folglich immer familienbezogen sein, dann scheitern weitere Motive nicht. Stehen jedoch nur steuerliche Aspekte wie die Senkung der Erbschaftssteuer im Vordergrund, kann dies sittlich nicht gerechtfertigt werden. Daher hat das Vormundschaftgericht die Motive der Beteiligten eingehend zu prüfen und die Umstände des Einzelfalls gegeneinander anbzuwägen.