Rechtswidrige Zwangsfixierung – Recht auf effektive Strafverfolgung

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren in Bezug auf eine rechtswidrige Fixierung im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall führte zum Erfolg: Eine länger als 30 Minuten andauernde, nicht gerichtlich genehmigte zwangsweise Fixierung stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar. Ein solches Verhalten begründet strafrechtliche Ermittlungen, auf die der Betroffene einen Anspruch hat:

Ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung besteht dort, wo der Einzelne nicht in der Lage ist, erhebliche Straftaten gegen seine höchstpersönlichen Rechtsgüter – ganz besonders in Bezug auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person – abzuwehren, und ein Verzicht auf die effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in das Gewaltmonopol des Staates führen kann, verbunden mit einem allgemeinen Klima der Rechtsunsicherheit und Gewalt. In diesen Fällen kann ein Tätigwerden des Staates und seiner Organe auch mit Mitteln des Strafrechts verlangt werden (Art. 2 Abs. 2 S. 1 und S. 2 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG). Vor allem dann, wenn es sich bei den Tätern um Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben handelt und ggf. ein „besonderes Gewaltverhältnis“ zwischen Täter und Betroffenem besteht, muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder hierbei erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden.

s. hierzu BVerfG, Beschluss v. 15.01.2020, AZ: 2 BvR 1763/16

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