72. Gilt eine Vorsorgevollmacht auch im Ausland?

Die Vollmacht gilt selbstverständlich auch im Ausland. Ich glaube, dass ein ausländischer Staat bei einer übersetzten Vollmacht viel leichter den Inhalt der Vollmacht versteht, als das komplizierte und äußerst schwierige deutsche Betreuungsrecht. Schon aus diesem Grund ist gerade bei Personen, die Urlaubsreisen tätigen, empfehlenswert, derartige Vollmachten zu verfassen und zu unterzeichnen.

Themen
Alle Themen anzeigen