19. Ist das Gericht, falls ein zu Betreuender vorschlug, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, hieran gebunden?

Ein derartiger Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, ist für das Gericht grundsätzlich bindend. Auch dann, wenn der zu Betreuende nicht geschäftsfähig ist aber in der Lage ist seinen Wunsch mit natürlichem Willen kundzutun (Bayer. Oberstes Landesgericht (BayObLG), 3. Zivilsenat, Beschluss vom 22. August 2001, AZ: 3 ZBR 221/01, Betreuungsrechts-Praxis 2002, S. 130).

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