122. Kann eine Patientenverfügung dem Betreuer oder Bevollmächtigten bzw. dem Arzt eine bestimmte Behandlungsart verbieten oder festlegen, dass eine bestimmte Behandlungsart unterlassen wird?

Diese Frage kann nur immer wieder in der konkreten Situation entschieden werden. Prinzipiell gilt, dass eine Patientenverfügung niemals jemanden zwingen kann, sich strafbar zu machen. Sie bewirkt auch nicht, dass jemand ohne nachzudenken, ohne zu prüfen und ohne zu bewerten die Patientenverfügung, egal, ob er sich strafbar macht oder nicht, umsetzen darf. Die Person, die sich nach der Patientenverfügung richtet, ist auch nicht der Vertreter des Patienten, sondern sie muss aufgrund der Patientenverfügung im Rahmen des geltenden Strafrechts handeln.
Im derzeitigen Rahmen ist eine medizinische Behandlung zu unterlassen bzw. nur dann abzubrechen, wenn sie der Patientenverfügung entspricht und den Sterbevorgang, der zwischenzeitlich einsetzte und unumkehrbar ist, nur verzögern oder zu einem zusätzlichen Leiden des Patienten führen würde.

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