118. Ist für die Patientenverfügung die Geschäftsfähigkeit desjenigen, der sie abgeben will, notwendig?

Meiner Ansicht nach gilt dies genauso für einen ärztlichen Heileingriff oder eine Operation. Einsichtsfähigkeit muss der Patient haben. Soweit diese Einsichtsfähigkeit bei einem Minderjährigen gegeben ist, kann er auch entsprechende Regelungen treffen.
Die Rechtsnatur der Patientenverfügung ist keine Willenserklärung, die gewisse Wirksamkeitsvoraussetzungen hat, damit in Deutschland beispielsweise Verträge geschlossen werden können.
Für die Patientenverfügung ist die Geschäftsfähigkeit nicht erforderlich, sie soll auch niemanden Dritten in irgendeiner Form verpflichten – so zumindest nach der derzeitigen Rechtslage – sie soll nur ein Leitfaden sein, in welcher Form der Patient in einer medizinischen ausweglosen Situation behandelt werden will. Rechtlich muss sie, soweit sie gesetzlich inhaltlich zulässig ist und soweit sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten im Augenblick der ausweglosen Situation entspricht, von dritter Seite, also auch von ärztlicher Seite oder von Seiten des Betreuers beachtet werden.

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