10. Was bedeutet überhaupt der Begriff „Betreuer“?

Unter „Betreuer“ ist der gesetzliche oder rechtliche Betreuer gemeint, der von einem Richter bestellt wird. Besser wäre hierfür der Ausdruck „rechtlicher“ oder „gesetzlicher Betreuer“, da oftmals auch von älteren Menschen der Begriff falsch verstanden wird. Sie kommen in ein Krankenhaus und werden gefragt, ob sie eine Betreuung oder einen Betreuer benötigen und meinen eine Hilfe im Haushalt.
Angesichts derartiger Fragen passiert es in der Praxis nicht selten, dass der Arzt dann den zuständigen Amtsrichter beim Vormundschaftsgericht anruft und anregt, eine Betreuung zu bestellen, weil der ältere Mensch den Begriff „Betreuer“ falsch verstanden hat. Es wäre verständlicher, wenn sich der Begriff „gerichtlicher“ oder „gesetzlicher Betreuer“ durchsetzen würde.

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