Vorsorgevollmacht – Vorkaufsrecht für Angehörige

In Vorsorgevollmachten – Ergänzungsvereinbarungen – sind umfangreiche rechtliche Hinweise notwendig, die man an sich nur kennen kann, wenn man in der Praxis ständig mit derartigen Fällen zu tun hat. Ein typischer Fall ist der Verkauf von Familieneigentum an Dritte. Hier sollte man im Rahmen der Vorsorgevollmacht und zwar im Rahmen des Grundverhältnisses darauf hinweisen, dass Verkäufe von Familieneigentum und auch von Familiengegenständen immer unter der Bedingung erfolgen, dass die Angehörigen, die ein Vorkaufsrecht erhalten müssen, dieses Vorkaufsrecht nicht ausüben.

Wir erleben immer wieder, dass Immobilien veräußert werden, die Jahrzehnte im Eigentum einer Familie standen oder dass Gegenstände einfach an irgendwelche Altsachenhändler veräußert werden und Familienbilder oder ähnliches auf dem Müll landen. Für diesen Fall muss unbedingt eine Regelung in der Vorsorgevollmacht getroffen werden.

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