Vollmachtswiderruf

Der Vollmachtwiderruf hat verheerende Wirkungen. Der Vollmachtgeber, der eine Betreuung verhindern wollte, erhält nunmehr einen Betreuer. Selbst wenn Rechtsmittel gegen den Vollmachtwiderruf eingelegt werden, sind diese ohne Wirkung, da auch ein erfolgreiches Rechtsmittel die Vollmacht nicht zurückbringen würde. Hierin liegt eine klare Verletzung der  Privatautonomie. Der Gesetzgeber hat trotz offensichtlicher Mängel und offensichtlicher Fehler bisher nichts unternommen. Es wird in der Öffentlichkeit den Menschen vorgegaukelt, eine Vorsorgevollmacht wäre das sicherste Mittel um gegen eine Betreuung vorzugehen, bzw. diese zu verhindern. Allerdings wird nicht darauf hingewiesen, dass bei einem Widerruf durch den Kontrollbetreuer, wenn dieser fehlerhaft erklärt wurde, die Vorsorgevollmacht eben nicht mehr existiert. Warum hier der Gesetzgeber nicht die Möglichkeit schafft, dass aufgrund eines einzulegenden Rechtsmittels der alte Vollmachtgeber die Vollmacht wieder  zurück erhält, ist nicht nachvollziehbar und stellt eine Gesetzeslücke dar.

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