Verlust der Vorsorgevollmacht in Krankenhäusern

Immer wieder erleben wir, dass in Krankenhäusern Vorsorgevollmachten durch ein Versehen des Klinikpersonals im Original zu den Krankenakten genommen werden und anschließend nicht mehr auffindbar sind. Es ist daher empfehlenswert darauf zu achten, dass nach Vorlage der Vorsorgevollmacht diese auch sofort zurückgeben wird. Bei Vorlage und Weggeben der Originalvollmacht ergibt sich hier auch noch das weitere Problem, dass der Vollmachtnehmer für andere Bereiche der Vorsorgevollmacht nicht handeln kann, weil er nicht mehr im Besitz der Originalvollmacht ist.

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