Verhängung von Kontaktsperren / Besuchsverbote durch Vorsorgebevollmächtigte – Darin liegt in vielen Fällen ein Missbrauch der Rechtsstellung als Bevollmächtigter

Mit der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht begibt sich der Vollmachtgeber gegenüber dem Vollmachtnehmer in eine Situation, die von einem besonderen Vertrauensverhältnis der beiden geprägt sein muss. Der Vollmachtgeber muss sich darauf verlassen können, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht ausschließlich im Rahmen der zugrundeliegenden Absprachen benutzt und sich bei seiner Tätigkeit allein durch das Wohl und die Interessen des Vollmachtgebers leiten lässt. Der Bevollmächtigte hat dadurch eine besondere Verantwortung gegenüber dem Vollmachtgeber. Sein gesamtes Verhalten muss durch die Rücksichtnahme auf die Belange des Vollmachtgebers geprägt sein, er ist dazu verpflichtet, von den rechtlichen Befugnissen, die die Vollmacht ihm zu Verfügung stellt, schonend Gebrauch zu machen.
Leider lassen viele Fälle, mit denen wir es im Rahmen von Vorsorgevollmachten zu tun haben, diese allgemeinen Grundsätze vermissen.
Immer öfter erfahren wir von Betroffenen, dass in Seniorenheimen – aber auch zu Hause, im gewohnten privaten Umfeld – Senioren aufgrund unterschiedlichster Motive isoliert und von anderen Angehörigen oder Freunden und Bekannten ferngehalten werden, indem von Bevollmächtigten entsprechende „Anordnungen“ ausgesprochen werden:
Kontakt- und Besuchsverbote im Allgemeinen oder in Bezug auf bestimmte Personen.
Dabei wird in der Regel völlig außer Acht gelassen oder gar nicht danach gefragt, was die Betroffenen selbst dazu meinen. Sie werden zumeist überhaupt nicht über solche Anordnungen informiert, bzw. ihre eigene Meinung dazu wird ignoriert. Begründet ist ein solches Verhalten nahezu immer schnell mit Behauptungen wie „es bestünden erhebliche gesundheitliche Gefahren für die Betroffenen“ oder „der Betroffene solle sich ungestört in seiner neuen Umgebung eingewöhnen“.
Dies sind nicht hinnehmbare Zustände, die aber nur in Einzelfällen überhaupt ans Tageslicht kommen. Denn meistens sind die Betroffenen viel zu schwach oder eingeschüchtert, um sich dagegen zu wehren – und fügen sich in ihr Schicksal. Aber auch Angehörige sind oft der Meinung, sie könnten dagegen nichts tun und seien wehrlos.

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