Thema Vorsorgevollmacht – Experte notwendig

Immer wieder erleben wir, dass die im Internet angebotenen Formulare – leider auch von der Bundesregierung oder vom Bundesjustizministerium – für eine Vorsorgevollmacht verwendet werden und später festgestellt wird, dass der Vollmachtgeber viel mehr regeln wollte. Es wird hier in der Öffentlichkeit der unserer Ansicht nach falsche Eindruck erweckt, dass mit dem Ankreuzen von einigen Aussagen alle Fragen und Probleme der Stellvertretung im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit oder Altersdemenz geregelt werden könnten.

Tatsächlich ist aber ein umfangreiches Beratungsgespräch notwendig, da die Vorsorgevollmacht auf zwei Ebenen existiert. Auf der einen Ebene die Vorsorgevollmacht, die gegenüber Dritten vorgelegt wird und nach außen wirksam ist.

Und auf der anderen Ebene ist es notwendig, einen (Innen-)Vertrag zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zu schließen, der regelt, in welcher Form die Vollmacht verwendet werden kann und darf. Dieser Vertrag hat zwar nach außen keine Wirkung, weil, bei Vorlage der Vollmacht der Vollmachtempfänger jeder Zeit auf die Wirksamkeit vertrauen kann, soweit die Originalvollmacht vorgelegt wird. Allerdings haben etwaige Erben oder auch der Vollmachtgeber aufgrund des Innenvertrages immer die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn nicht entsprechend der Vollmacht gehandelt wurde.

Gerade eine ausführliche Vollmacht, die mit einem Experten zusammen erstellt wurde, beweist auch oft, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig war, weil man ansonsten derartige Fragen mit ihm gar nicht hätte besprechen können, die in der Vollmacht und zwar in dem Ergänzungstext oder der Vorsorgevollmacht, zum Ausdruck kommen und geregelt wurden. Empfehlenswert ist natürlich auch in diesem Zusammenhang immer, eine Videodokumentation von den Gesprächen, die mit dem Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber geführt werden, zu erstellen.

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