Sperre im Innenverhältnis

Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sollten die Vollmachtgeber, die sich entsprechend beraten lassen, darauf achten, dass der Berater auch wirklich die Probleme der möglichen Sperre der Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis kennt und auch beredet. Eine Sperre im Innenverhältnis hat nach außen natürlich keine Auswirkung. Es kann dennoch im Innenverhältnis vereinbart werden, dass die Vollmacht erst unter bestimmten Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt gebraucht wird. Verstößt der Vollmachtnehmer hiergegen, ergibt sich hieraus eine Schadensersatzverpflichtung und sicherlich ein strafbares Verhalten.

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