Genehmigungspflicht für Vorsorgevollmacht?

Das Internationale Instituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung fordert dringend, dass eine Gesetzesänderung im Rahmen des Betreuungsrechts erfolgt, wonach Vorsorgevollmachten durch die örtlichen Betreuungsbehörden genehmigt werden müssen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass viele Vorsorgevollmachten gefälscht sind bzw. oftmals ältere Menschen gar nicht wissen, was ihnen zur Unterschrift vorgelegt wird. Die Gefahr besteht besonders aufgrund der Vorsorgevollmachten, die vom Bundesjustizministerium im Internet zum Ausdrucken bereit gestellt werden. Andere Länder verlangen für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht die Bestätigung einer Behörde. Die entsprechende Behörde in Deutschland ist die Betreuungsbehörde, bei der entsprechende Vollmachten registriert und genehmigt werden könnten
Um Erbschleichern das Handwerk zu legen, die sich oftmals derartiger Vollmachten aus dem Internet bedienen und diese von alten Menschen, die den Inhalt gar nicht kennen, unterschreiben lassen, sollte die Genehmigungspflicht eingeführt werden, um wenigstens teilweise den Zuwachs an Erbschleicherfällen zu reduzieren.
Im Übrigen sollten die Vorsorgevollmachten ähnlich wie beim Handelsregister in einem Register aufgeführt, das öffentlich ist und zu dem jeder Zugang hat, um auch hier die bei Erbschleichern üblichen Heimlichtuereien zu verhindern.

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