Ein Beispiel zur Bedeutung der Patientenverfügung

Beschluss BGH v. 02.04.2019, BVerfG, Beschluss v. 07.04.2022, AZ: 1 BvR 1187/19:

Ein an Demenz erkrankter Mann wurde über 5 Jahre hinweg durch eine PEG-Sonde künstlich ernährt. Die Demenz war weit fortgeschritten, schon 3 Jahre vor seinem Tod war eine Kommunikation mit ihm nicht mehr möglich. Er erhielt über Jahre hinweg durchgehend Schmerzmittel, litt an Spastiken, chronischer Gallenblasenentzündung, Fieber, Atembeschwerden und wiederkehrenden Druckgeschwüren. Viermal hatte er eine Lungenentzündung, die jeweils lebenserhaltend medizinisch behandelt wurde.

Eine Patientenverfügung war nicht vorhanden, sein mutmaßlicher Wille konnte nicht ermittelt werden. Deshalb konnten die Geräte nicht abgeschaltet werden. Von den Tatsacheninstanzen wurde die ärztliche Vorgehensweise als Behandlungsfehler bewertet. Nach dem Tod des Patienten.

In unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung steht die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Denn es ist i. d. R. von grundlegender Bedeutung, dass ein Bevollmächtigter vorhanden ist, der in der Lage ist, die Patientenverfügung effektiv durchzusetzen.

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