Die Nachteile der gesetzlichen Angehörigenstellvertretung

Neben den im Einleitungstext schon aufgezeigten Nachteilen und Bedenken gegen ein automatisches Stellvertretungsrecht möchten wir hier insbesondere auf die fehlende Kontrolle hinweisen. Im Gegensatz zu gerichtlich eingerichteten Betreuungen würde jegliche gerichtliche Kontrolle oder Überwachung wegfallen. Die Betroffenen wären auf den guten Willen ihrer Angehörigen angewiesen, sie wären ihnen – hart formuliert – „ausgeliefert“.
Wenn es kein Verfahren und keine beteiligten Behörden gibt, fehlt jegliche Überwachung und jegliches Regulativ, das im Betreuungsrecht so wichtige „Wohl des Betroffenen“ läge tatsächlich ausschließlich in der Hand der Angehörigen. Auch der Verfahrenspfleger, der dem Betroffenen in herkömmlichen Betreuungsverfahren bei wichtigen Entscheidungen zur zusätzlichen Unterstützung vom Betreuungsgericht zur Seite gestellt wird, würde in einem solchen Fall ersatzlos wegfallen.
Wäre eine solche Lage tatsächlich mit unserem Grundgesetz vereinbar?
Es gibt, was die gesetzliche Angehörigenstellvertretung, anbelangt noch viele Fragen zu beantworten und zu diskutieren. Lösungsansätze bestehen beispielsweise dahingehend, dass trotzdem im Vorfeld ein ärztliches Gutachten verlangt werden soll, welches die tatsächliche Erforderlichkeit der Vertretung feststellt. Ebenso wird diskutiert, ob die Vertretung zumindest nur auf medizinische Eilfälle beschränkt werden soll, da auch die bis jetzt für solche Fälle geltende „mutmaßliche Einwilligung“ auf dem Prüfstand steht.

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