Wie lange dauert eine Unterbringung?

Nach § 329 FamFG endet die Unterbringung spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei Jahren, wenn sie nicht vorher verlängert wird.
Die Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder deren Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten, wenn sie nicht vorher verlängert wird.
Es ist Sache der Betreuungsgerichte, in dem Genehmigungsbeschluss oder der Anordnung, die konkrete Dauer der Unterbringung oder der ärztlichen Maßnahme anzugeben. Die genaue Berechnung dieser Fristen ist oft umstritten. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass das Gericht in seiner Beschlussfassung den Kalendertag bezeichnet, an dem die Frist endet.

 

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