Erbschleicher/Anzeichen der Testierunfähigkeit

Bei der Frage, ob ein Testament noch wirksam errichtet wurde oder ob der Erbschleicher die Demenz eines alten Menschen ausgenützt hat, kommt es darauf an, ob die höheren kortikalen Funktionen beeinträchtigt waren. Insbesondere kommt es im Rahmen von Rechtstreitigkeiten darauf an, dass der Geschädigte, der den Erbschleicher angreift, darauf hinweist, dass kortikale Funktionen beeinträchtigt waren, wie vor allem Gedächtnis, Denken, Orientierung, Auffassung, Rechnen, Lernen, Sprache und Urteilsvermögen.  Auf Demenz weist auch hin, wenn sich die emotionale Kontrolle verschlechtert hat, insbesondere im Bereich des Sozialverhaltens oder auch die Motivationen nicht mehr gegeben sind. Gerade von Erbschleichern wird die bei Dementen vorhandene abnehmende und beeinträchtigte Funktion, vernünftige Urteile zu fällen, ausgenützt. Ist also das Denkvermögen beeinträchtigt und fehlt die Fähigkeit zum vernünftigen Urteil, dann dürfte auch das Testament, das in diesem Stadium errichtet worden ist, nicht wirksam errichtet worden sein.

 

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