Stiftung – Namensschutz

Der Begriff Stiftung ist letztendlich nicht absolut geschützt. Es ist auch möglich einen Verein oder eine GmbH mit dem Zusatz Stiftung zu gründen. Es ist nur eine vereinsrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Frage, ob dieser Name gewählt wurde. Insbesondere, ob damit nach außen in täuschender Weise erklärt werden soll, dass der Verein oder die GmbH einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegt.

 

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