Passive Sterbehilfe

Patientenverfuegung.jpgUnter passiver Sterbehilfe ist der Verzicht weiterer ärztlicher Behandlung zu verstehen, sofern der Sterbeprozess unwiderruflich eingesetzt hat und der Tod in naher Zukunft liegt. Nachdem der Sterbevorgang hier bereits eingesetzt hat, darf ein Arzt mit dem Willen des Patienten auf lebensverlängernde Maßnahem verzichten, jedoch zum Wohle des Patienten nicht auf palliative Maßnahmen, wie Schmerztherapie.  In den Fällen der passiven Sterbehilfe liegt eine Tötung bereits tatbestandlich nicht vor.

Themen
Alle Themen anzeigen