Betreuer verletzten die Schweigepflicht der Ärzte

Immer wieder werden uns ärztliche Gutachten über Betreuer vorgelegt, die an dritte Personen weitergeleitet wurden. Im Betreuungsgesetzt ist vergessen worden, den Betreuern eine Schweigepflicht aufzuerlegen.

 

Wir erleben Journalisten, die ärztliche Gutachten veröffentlichen, die sie von einem Betreuer erhalten haben. Auch im Vorsorgevollmachtsrecht hätte man die Verschwiegenheitspflicht aufnehmen müssen. Hier ist ebenfalls nichts geregelt.

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