Behandelnder Arzt – Sachverständiger?

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt
werden darf. Grundsätzlich ist dies möglich, der Arzt muss dem Betroffenen aber deutlich zu
erkennen geben, dass er von seiner Bestellung zum Sachverständigen an als Gutachter tätig sein
wird. In dieser Funktion muss er den Betroffenen untersuchen und darf sich für sein Gutachten nicht
darauf beschränken, die aus der vorherigen Behandlung gewonnenen Erkenntnisse zu verwerten.
BGH 16.09.2020 – XII ZB 203/20.

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