Unterbringung / Zwangsmedikation / Patientenverfügung / Schutz von Dritten

Während einer Unterbringung können medikamentöse Maßnahmen nicht auf der Grundlage einer Patientenverfügung verweigert werden, wenn diese Medikamente zulässigerweise zum Schutz von Dritten (zwangsweise) verabreicht werden. Insofern findet das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen seine Grenzen in den Grundrechten Dritter und der durch die Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Wille des Betroffenen ist unbeachtlich.

LG Osnabrück, Beschluss v. 10.01.2020, AZ: 4 T 8-10/20

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