Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Eine Patientenverfügung kann grundsätzlich nur durch ihren Verfasser widerrufen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass er einwilligungsfähig ist, d.h. weiß, was und warum er widerruft.
Der Widerruf einer Patientenverfügung muss weder schriftlich noch mündlich erfolgen, sondern kann auch non verbal zum Ausdruck gebracht werden.

Wurde eine Patientenverfügung erstellt und wird der Verfasser anschließend betreuungsbedürftig/geschäftsunfähig, so ist unbedingt zu prüfen, ob die Patientenverfügung vorher widerrufen wurden und ob sie noch dem natürlichen Willen des Betroffenen entspricht. Falls nicht, ist der Betreuer/Bevollmächtigte verpflichtet, die ärztliche Behandlung entsprechend dem natürlichen Willen des Betroffenen durchzuführen.

Wichtig ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass weder ein Betreuer noch ein Bevollmächtigter eine Patientenverfügung widerrufen darf!

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